Wildsaison – Tierschäden

Mit der Färbung der Blätter wird der Herbst eingeläutet. Damit beginnt ebenfalls die Wildsaison. Hirsch, Reh, Fuchs, Wildschwein & Co. lassen sich des Öfteren am Strassenrand blicken. Entsprechend Vorsicht ist als Autofahrer geboten.

„Unsere Schadenzahlen aus dem letzten Jahr zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Wildunfalles etwa in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Jura, Freiburg, Graubünden, Thurgau oder Uri hoch ist. Im Jura ist die Wahrscheinlichkeit, mit einem Tier zu kollidieren, rund neunmal höher als im Kanton Genf.“
– Bettina Zahnd, Leiterin Unfallforschung und Prävention AXA Winterthur (Tierwelt 15.10.2015)

Tiere sind vor allem in der Abenddämmerung, der Nacht und zu frühen Morgenstunden aktiv. Auf Landfahrten und besonders bei Waldabschnitten sollte die Geschwindigkeit angepasst werden. Man sollte zudem stets Bremsbereit sein.

Welche Tipps gibt es für Autofahrer?

  • Geschwindigkeit anpassen
  • Bremsbereit sein
  • Sicherheitsabstand vergrössern
  • Wald- und Feldrand im Blick halten
  • Wenn möglich mit Abblendlicht fahren
  • Frühzeitig Bremsen, nicht ausweichen!
  • Allenfalls abblenden und Hupen, wenn sich das Tier nicht von der Strasse bewegt

Wieso nicht ausweichen?

Bei einem Ausweichmanöver werden alle anderen Teilnehmer und Sie als Lenker inkl. Mitfahrer gefährdet. Möglicherweise würde man auf die entgegen kommende Fahrbahn geraten oder im Strassengraben landen.

Zudem aus Versicherungstechnischer Sicht: Eine Kollision mit einer Leitplanke oder einem Baum, aufgrund einem Ausweichmanöver wegen eines Tieres gilt nicht als Tierschaden. Entsprechend müsste für den Schadenfall eine Vollkasko-Versicherung aufkommen (meistens Selbstbehalt 500 oder 1000 Franken). Wenn nur noch eine Teilkasko- oder reine Haftpflicht-Versicherung vorhanden ist, müsste somit der Fahrzeugbesitzer für den Schaden selbst aufkommen.

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Kommt es trotzdem mal zu einer Kollision mit einem Tier, sind folgende Schritte zu beachten:

  • Anhalten, Unfallstelle mittels Warnblinker und Pannendreieck sichern
  • Unbedingt Polizei benachrichtigen (Wildunfälle müssen in der Schweiz zwingend gemeldet werden!)
  • Auf die Polizei warten
  • Sich nicht dem Tier nähern!
  • Bei funktionsfähigem Fahrzeug: Am Folgetag die Versicherung benachrichtigen.
  • Bei grösserem Schaden am Fahrzeug: Sofort Hotline von Versicherung anrufen (Bspw. AXA 0800 809 809), um das Fahrzeug allenfalls abschleppen zu lassen!

Haben Sie gewusst?

Bei einem Abstand zum Hindernis von 60 m sind die Bremswege wie folgt:

  • 60 km /h > 35,2 m
  • 80 km/h > 55,1 m
  • 100 km/h > 79,2 m (Aufprallgeschwindigkeit rund 60 km/h)
  • 110 km/h > 92,8 m (Aufprallgeschwindigkeit rund 80 km/h)

Entsprechende Geschwindigkeitsanpassung sollte in Feld- und Waldnähe geboten werden.

Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h wirken starke Kräfte auf das Fahrzeug. Die Wucht eines Zusammenpralls verändert sich bspw. bei einem Rothirsch auf ein Gewicht eines ausgewachsenen Elefanten von fünf Tonnen!

  • Rothirsch > Elefant (5 Tonnen)
  • Wildschwein > Nashorn (3,5 Tonnen)
  • Damhirsch > Nilpferd (2,5 Tonnen)
  • Rehbock > Wasserbüffel (0,8 Tonnen)